Die AGB sind nur in der aktuellen, von uns veröffentlichen Fassung gültig.
Alle vorangegangenen Versionen sind nicht mehr gültig.

Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde der deutschen Sprache mächtig zu sein, diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Bedingungen:

§ 1 Die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) tritt ausschließlich als Agentur zur Einholung von gewerblichen und privaten Leasing und Mietverträgen auf, auch bei negativer Schufa und ohne Bankauskunft unserer Partner. Die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) ist keine Bank, Leasinggesellschaft oder Ähnliches. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesensgesetzes oder EU-Geldgesetz.

§ 2 Für das Verhältnis zwischen dem Leasing – und Mietkaufgeber und dem Leasing – bzw. Mietnehmer/Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasinggebers. Die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer/Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen können.

§ 3 Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern, sowie vermittelte Kundenanfragen werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und Auftragsdurchführung erhoben und gespeichert.

§ 4 Alle weiteren mündlichen Absprachen und Vereinbarungen gelten nur, wenn sie gesondert gesondert schriftlich festgelegt und geregelt wurden.

§ 5 Der Auftraggeber versichert mit Einreichung der Selbstauskunft die Richtigkeit und Belegbarkeit der darin gemachten Angaben. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Selbstauskunft rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil ist und das über die gemachten Angaben auch Belege angefordert werden können.

§ 6 Die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) erhebt für Ihre Tätigkeit vom Auftraggeber eine Vergütung in Höhe von mindestens 3 % des Fahrzeugnettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (Die Mindestvergütung beträgt 330 EUR + MwSt.). Diese Vergütung ist nach Annahme des vorgelegten Vertragsangebotes durch die von der ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) ausgesuchten Leasing/Mietgesellschaft an den Auftraggeber sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich nach Unterzeichnung der Annahmebestätigung, die erhaltene Rechnung umgehend zu begleichen.
Die verbindliche Annahme ist erfolgt, sobald der Kunde das unverbindliche, schriftliche Angebot der Leasing- bzw. Mietgesellschaft mit seiner auf der Ihm vorgelegten Annahmebestätigung mit Unterschrift gegengezeichnet hat. Ohne Zahlung der Vergütung kann keine Freigabe der ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) an die Leasing- bzw. Mietgesellschaft und keine Überweisung der Leasingsumme an das Autohaus oder den Verkäufer erfolgen !

Mit Zusendung der unterschriftsreifen Leasing- oder Mietverträgen an den Kunden, wurden alle Vereinbarungen der ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) voll inhaltlich erfüllt.

Eine Rückerstattung des erhaltenen Betrags kan nur erfolgen, wenn die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) ein schuldhaftes Fehlverhalten begangen hat.

Verweigert der Kunde nach Unterzeichnung der Annahmebestätigung und Erhalt der Rechnung die Zahlung unseres Honorars, wird nach Stornierung der Rechnung eine Gebühr in Höhe von 200 Euro nach Rechnungsstellung sofort fällig, mit der sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt.

§ 7 Der Auftraggeber kann zwischen den von der ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) vorgelegten Angeboten der Leasing- und Mietgesellschaften wählen. Dementsprechend stehen Ihm verschiedene Leasing oder Mietkauf – Tarife zur Verfügung.

Das Angebot 1 ist ein rein gewerbliches Angebot.

Wir geben keine Daten an die Schufa, Banken oder andere Auskunfteien weiter.

Der Kaufpreis beginnt ab einer Summe von 10.000 Euro inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer. Es besteht freie Händlerwahl. Die Sonderzahlungen legt die jeweilige Gesellschaft fest. Diese beträgt ab 25%, wenn aus dem Bestands des Partners Fahrzeuge ausgesucht werden können. In allen anderen Fällen beträgt die Sonderzahlung ab 30%. Für Sonderfahrzeuge und LKWs gelten gesonderte Anzahlungen, die von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt werden. Andere Anzahlungen und Laufzeiten der Verträge können in Ausnahmefällen auch mit den Gesellschaften ausgehandelt werden. Laufzeiten sind in der Regel 24 -30 -36 oder 42 Monate. Auf jeden Fall bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch die jeweilige Gesellschaft.

Folgende verbindliche Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis – oder Pass – Gewerbenachweis – Fahrzeugangebot

Zulassung der Fahrzeuge auf den Namen des Kunden oder Firma und dessen Adresse.

Ein Wechsel der angebotenen Tarife ist bis zu schriftlichen Annahmebestätigung des Leasing / Mietvertrages jederzeit kostenfrei möglich. (3 schriftliche Angebote sind kostenlos und unverbindlich.)

Bei unserem Angebot Nr. 2 ist ein privates oder gewerbliches Leasing möglich.

Wir geben keine Daten an die Schufa, Banken, Arbeitgeber oder andere Auskunfteien weiter . Keinerlei Schufa-Einträge . Keine Bankauskünfte .

Grundsätzlich sollte der Kunde mindestens 6 Monate angestellt oder Selbständig sein. Die Anzahlung und die Berechnungsfaktoren, sowie die Laufzeiten sind festgeschrieben. Es sind weder niedrigere , noch höhere Anzahlungen bzw. monatliche Raten möglich. Kaufpreis mindestens ab einer Summe von 5.000 Euro mit und ohne Mehrwertsteuer. Es muss immer eine Sonderzahlung von mindesten 15 % geleistet werden.

Berechnungsbeispiel: Leasingsumme 10.000 Euro inkl. MwSt. Laufzeit : 60 Monaten

Sonderzahlung immer 15% : 1.500 €
monatliche Rate 1,47 % : 147 €
Restwert 25% : 2.500 €

Laufzeit 48 Monate monatliche Rate 1,63% Restwert 30 %
Laufzeit 36 Monate monatliche Rate 1,89% Restwert 35 %
Laufzeit 24 Monate monatliche Rate 2,39% Restwert 40 %

Fahrzeugen, bei denen die MwSt. nicht ausgewiesen ist, Fahrzeuge von Privatkunden oder Fahrzeuge mit USt nach §25a, wird im Leasingvertrag immer die MwSt. gesondert ausgewiesen und berechnet.
Keinerlei gesonderten Bearbeitungsgebühren – keine Nachnahmen – Damit die Leasingverträge freigegeben und die Beträge an das Autohaus oder Verkäufer ausgezahlt werden, können von der Leasinggesellschaft noch verschiedene Unterlagen angefordert werden :
z.B. bei Selbstständigen : aktuelle BWA mit Soll + Saldenrechnungen bei nicht Selbstständigen : Aktuelle Lohnabrechnungen bzw. Rentenbescheide bei offenen Negativmerkmalen aktuelle Einzahlungsbelege usw. Für Gebrauchtfahrzeuge wird fast immer ein Gutachten benötigt (DEKRA oder freie bzw. unabhängige Gutachter)
Keine Angebote können gemacht werden bei : Arbeitslosigkeit, Pfändungen, laufende Insolvenzen und andere offene Negativmerkmale, auf die keine Zahlungen geleistet werden.( Ausnahmen nach Absprache möglich)
Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert erworben werden.
Laufzeitverlängerung : Nach Ablauf der Leasinglaufzeit kann der Vertrag auf Wunsch in Höhe des Restwertes um 12 Monate verlängert werden. Das Fahrzeug kann aber auch ab dem 12. Beitragsmonat wieder zurückgegeben werden und ein neues Fahrzeug ausgesucht werden. (Ohne Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigung)

§ 8 Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Dennoch haften wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein können.

§ 9 Salvatorische Klausel – Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dieses die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame und nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in unwirksam und nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werde.

§10

Eine verpflichtende Leasingzusage oder Vertragsabschluss erfolgt erst nach positiver Leasingentscheidung aufgrund der eingereichten Selbstauskunft (Leasingantrag).
Die verbindlichen Konditionen und Kalkulationen erfolgen erst durch Übersendung des individuell ausgefertigten Leasing-/Mietvertrages. Insbesondere behält sich der Leasing-/Mietgeber vor, die Kalkulation und sonstigen Leasingbedingungen anzupassen, sowie den Vertragsabschluss von Auflagen, Sicherheiten und/oder evtl. Nachweisen abhängig zu machen.

Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks, weil die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) nicht verpflichtet ist Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Irrtum, Fehler und Zwischenverkauf vorbehalten.

§ 11 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz der ALR Consult UG (haftungsbeschränkt).